Muafiyet İtiraz
Bekanntmachung über den Abschluss der Befreiungsanträge von Studierenden, die sich für das Studienjahr 2025-2026 eingeschrieben haben, und über die Einreichung von Einsprüchen gegen Befreiungsanträge
Studierende, die sich im Studienjahr 2025–2026 an der Fakultät für Fernstudium eingeschrieben haben, deren im Rahmen des Antrags auf Anerkennung (Anrechnung) hochgeladene Unterlagen und/oder der beantragte Kurs nicht anerkannt wurde; können für die zuvor beantragten Kurse in der Zeit vom 08.12.2025 bis 09.12.2025 einen Einspruch einlegen. Der Einspruch gegen die Anerkennung beginnt am 08.12.2025 um 10:00 Uhr (türkische Zeit) und endet am 09.12.2025 um 23:59 Uhr (türkische Zeit). Studierende, die innerhalb der für das Studienjahr 2025–2026 bekannt gegebenen Fristen keinen Antrag auf Anerkennung gestellt (ihren Antrag nicht abgeschlossen) haben, können keinen Einspruch einlegen. Darüber hinaus ist für Kurse, für die innerhalb der bekannt gegebenen Fristen kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, ebenfalls kein Einspruch möglich.
Für Studierende, die sich im Studienjahr 2025–2026 im Rahmen der Auswahlprüfung, mit Diplomanerkennung oder als Zweitstudierende eingeschrieben haben, können Einsprüche über die in der Anerkennungsbekanntmachung genannten Kanäle eingereicht werden. Die Einspruchsanträge sind gemäß den Erläuterungen in der Anerkennungsbekanntmachung einzureichen.
Studierende, deren im Studierendeninformationssystem eingereichte Unterlagen im Rahmen des Anerkennungsantrags abgelehnt wurden, müssen die Hinweise unter der Überschrift „Hinweise für Studierende, die Unterlagen hochladen“ beachten.
Studierende, deren Abschlussinformationen im e-Devlet-System vorhanden sind und bei denen die Anerkennung der im eingeschriebenen Programm verpflichtenden YÖK-Kurse systemseitig vorgenommen wurde, die jedoch die im Studierendeninformationssystem als markiert angezeigten Kurse abgewählt (die Markierung entfernt) haben, können ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Informationen für Studierende, die einen Einspruch gegen die Anerkennung einlegen
- Studierende, deren im Anerkennungsantrag hochgeladenes Transcript aufgrund fehlender Bestätigung abgelehnt wurde, müssen das über https://www.turkiye.gov.tr (e-Devlet) > Präsidium des Hochschulrats > Abfrage des Transcript-Dokuments erhaltene Transcript oder ein von ihrer Institution ausgestelltes, auf Türkisch bestätigtes Transcript innerhalb der Einspruchsfristen über das Studierendeninformationssystem (aosogrenci.anadolu.edu.tr) unter aof.anadolu.edu.tr hochladen.
- Für Absolventinnen und Absolventen ist es ausreichend, die Vorder- und Rückseite des türkischen Abschlussdokuments (Diplom) hochzuladen. Ein Transcript ist für Absolventinnen und Absolventen nicht erforderlich.
- Bei Einsprüchen gegen die Anerkennung werden für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich institutionell oder notariell beglaubigte türkische Übersetzungen akzeptiert.
- Anträge von Studierenden, die für die Anerkennung ungeeignete Unterlagen hochladen (z. B. mit dem Vermerk „Beispiel“; ohne Unterschrift, elektronische Signatur, QR-Code, Barcode o. Ä. oder nicht verifizierbar) oder Unterlagen, die nicht auf Türkisch sind, werden nicht akzeptiert.
- Studienbescheinigungen werden für Anerkennungsverfahren nicht akzeptiert.
- Die anerkannten Kurse werden im Kursstatus-Panel des Studierendeninformationssystems mit der Note MU angezeigt. Für Kurse, deren Einspruch abgelehnt wurde, erfolgt keine weitere Bearbeitung; die Verfolgung der Antrags- und Einspruchsergebnisse liegt in der Verantwortung der Studierenden.
Informationen zu Zwischenprüfungen für Studierende mit Anerkennungsantrag
Für Kurse, für die ein Anerkennungsverfahren durchgeführt wurde und die bis zur Zwischenprüfung des Herbstsemesters im Kursstatus-Panel nicht mit der Note MU aufgeführt sind, gilt: Bitte nehmen Sie an der Prüfung teil und markieren Sie Ihre Antworten.
