Havacılık Yönetimi
Luftfahrtmanagement
Ziel des Bachelorstudienprogramms Luftfahrtmanagement ist es, qualifiziertes Fachpersonal auszubilden, das in den funktionalen Unterabteilungen von Luftfahrtunternehmen tätig sein kann, die in allen Bereichen der Luftfahrt (Fluggesellschaften, Flughäfen, Bodenabfertigung, Fracht, Catering usw.) aktiv sind, wie z. B. Marketing, Rechnungswesen, Finanzierung, Flugbetrieb, Qualitäts- und Sicherheitsmanagement. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass das derzeit in diesen Bereichen tätige Personal so ausgestattet wird, dass seine Effektivität und Produktivität gesteigert werden. Die Bedeutung des Luftverkehrs begann insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg verstanden zu werden. Heutzutage zählt der Luftverkehr zu den am schnellsten wachsenden Branchen. Damit die Aktivitäten des Luftverkehrs den erwarteten Nutzen erbringen können, ist ein sicherer, geschützter, effektiver und effizienter Betrieb des Luftfahrtsystems erforderlich. Obwohl die Luftfahrt ein sich rasch entwickelnder wirtschaftlicher Tätigkeitsbereich ist, erfordert sie einen intensiven Einsatz fortschrittlicher Technologien. Nach dem Prinzip „Sicherheit zuerst“ ist es von größter Bedeutung, dass das in diesem stark regulierten Sektor tätige Personal eine qualifizierte Ausbildung erhält, um die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeiten zu gewährleisten. Das Programm bietet durch die Vermittlung von Lehrveranstaltungen, die darauf abzielen, die oben zusammengefassten Qualifikationen zu vermitteln, im Fernstudium einer breiten Zielgruppe Bildungsangebote und ermöglicht allen Interessierten eine Ausbildung im Bereich der Luftfahrt.
(*) Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Bachelorstudienprogramm Luftfahrtmanagement einschreiben, müssen zusätzlich zu den anderen Einschreibeunterlagen bei der AÖF-Kontaktstelle ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass kein Strafregistereintrag oder Strafregisterarchivvermerk vorliegt, der die Ausstellung einer Flughafenzutrittskarte verhindert, sowie ein ärztliches Gutachten eines voll ausgestatteten Krankenhauses, das bestätigt, dass keine gesundheitlichen Probleme (Hörverlust/-beeinträchtigung, Sehverlust/-beeinträchtigung usw.) bestehen, die der Ausübung dieses Berufs und/oder der im Beruf übertragenen Aufgaben entgegenstehen.
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